Österreich: Diese Regeln gelten für Deinen Skiurlaub

Seilbahnen, Gastro, Weihnachtsmärkte, Skischulen

Gondeln und Seilbahnstationen werden mehrmals täglich mittels Kaltvernebelung desinfiziert. // Foto: TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger
Gondeln und Seilbahnstationen werden mehrmals täglich mittels Kaltvernebelung desinfiziert. // Foto: TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

Die österreichische Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket herausgebracht, um einen sicheren Winterurlaub in der Saison 2021/21 möglich zu machen.

Im Detail geht es um folgende Regelungen:

Seilbahnen

Für Seilbahnen gelten dieselben Regeln wie für öffentliche Verkehrsmittel, daher ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl bei WintersportlerInnen als auch Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend. Dies gilt sowohl für die Lifte als auch den Anstell- und Kassenbereich. Zudem gilt die Einhaltung des 1-Meter-Sicherheitsabstandes. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird im Bedarfsfall durch etwaige Kapazitätsbeschränkungen ermöglicht. Wenn jedoch absolut nicht anders möglich, darf ausnahmsweise davon abgewichen werden. Alle geschlossenen Fahrbetriebsmittel (z.B. Gondeln) und Seilbahnstationen mit sanitären Anlagen und Skidepots werden zudem mehrmals täglich mittels Kaltvernebelung desinfiziert. Zusätzlich werden viele Liftbetreiber ihre MitarbeiterInnen regelmäßig testen lassen, um ein Infektionsrisiko zu minimieren und frühzeitig reagieren zu können. Zahlreiche Seilbahnbetriebe werden im kommenden Winter zudem Online-Ticketing anbieten, um Menschenansammlungen an der Talstation zu vermeiden.

Gastronomie

MitarbeiterInnen und Gäste müssen in geschlossenen Räumen ausnahmslos einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen davon ist für Gäste der zugewiesene Sitzplatz. Besuchergruppen dürfen maximal zehn Personen umfassen (minderjährige Kinder werden nicht mitgezählt) und es wird auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Gruppen geachtet. Zudem setzen viele Gastronomiebetriebe auf die freiwillige Registrierung der Gäste, um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirus-Infektionen zu erleichtern. Speisen und Getränke dürfen nur an einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden – das gilt auch im Outdoorbereich sowie für Après-Ski Lokale. Damit wird es Après-Ski in der bisherigen Form im kommenden Winter nicht geben. 

Essen und Trinken geht nur noch am zugewiesenen Sitzplatz.
// Foto: TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

Skischulen

Der österreichische Skischulverband hat ein Konzept mit Handlungsanleitungen erstellt. Eine Gruppe darf maximal zehn Personen inklusive Schneesportlehrer umfassen. SchneesportlehrerInnen, die aus dem Ausland anreisen, haben der Skischule einen negativen PCR-Test vorzulegen.

Advent- und Weihnachtsmärkte

Advent- und Weihnachtsmärkte haben ein Präventions- und Hygienekonzept auszuarbeiten, welches die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht. Bei Gastronomieständen muss ausreichend Raum für sicheren Konsum gewährleistet sein. Hierzu sind etwa Entzerrungsmaßnahmen (z.B. Abstand zwischen Ständen) und eine Regulierung der Besucherzahl vorgesehen.

Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“

Viele der Maßnahmen, die im Winter 2020/21 gelten sollen, haben sich bereits in der vergangenen Sommersaison bewährt. So können sich beispielsweise MitarbeiterInnen von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben regelmäßig freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Dieses Angebot wird nun auf Skilehrer, Reisebegleiter und Fremdenführer ausgeweitet. Die Testmöglichkeiten stellt die Österreichische Bundesregierung den Betrieben kostenlos zur Verfügung, um eine sichere Gastfreundschaft zu ermöglichen. Generell gilt, dass die Eigenverantwortung und das Einhalten der Spielregeln von Gästen, MitarbeiterInnen und Tourismus-UnternehmerInnen essentiell sind, um einen gelungenen Winterurlaub zu gewährleisten.

Sichere Gastfreundschaft: Einen Überblick über die aktuellen Covid-19-bedingten Sicherheitsbestimmungen und Empfehlungen in Tirol findest Du unter www.tirol.at/informationen-coronavirus

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