Urlaub in Bayern: Die neue Corona-Regelungen

Stand: 04. Mai 2021

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Die Fallzahlen in der Corona-Pandemie scheinen sich auf dem absteigenden Ast zu befinden. Die bayerische Staatsregierung verspricht zahlreiche Lockerungen – auch um den Tourismus ab Ende Mai 2021 stärken zu können.

Pfingsten im Allgäu verbringen? Endlich mal wieder auf der Alm sitzen und die Berge anschauen? Die Weichen sind gestellt. In der Kabinettssitzung vom 04. Mai 2021 sind folgende -urlaubsrelevanten- Beschlüsse gefasst worden.

  1. Bayern geht voran und stellt bereits ab dem 6. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

  2. Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

  3. Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

  4. Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

(Quelle)