Arlbergtunnel nicht befahrbar in den Sommern 2022 und 2023

Straßenbelag muss erneuert werden

Der Arlbergtunnel wird in den Sommern 2022 und 2023 gesperrt. (Symbolfoto)// Foto: pixabay.com, David Roumanet (1539581)
Der Arlbergtunnel wird in den Sommern 2022 und 2023 gesperrt. (Symbolfoto)// Foto: pixabay.com, David Roumanet (1539581)

Ab Mai 2022 bleibt eine der wichtigsten Verkehrsadern in Tirol geschlossen: der Arlbergtunnel. Für die notwendige Sanierung gibt es keine Alternative. Im Sommer 2023 erfolgt eine zweite Sperrung.

Update Februar 2022: Der Arlberg-Tunnel bleibt im Sommer 2022 doch geöffnet. Warum und wieso.

Nach 2014 bis 2017 startet die ASFINAG im Mai 2022 die nächste notwendige Sanierungsphase des längsten Straßentunnels Österreichs. Der Arlbergtunnel (S 16 Arlberg Schnellstraße) muss deshalb in den Sommermonaten 2022 und 2023 für sechs bzw. fünf Monate für den Verkehr gesperrt werden. Der Grund dafür ist die nach knapp 45 Jahren nicht mehr aufzuschiebende Erneuerung der gesamten Fahrbahn im Tunnel. Weil eben die Fahrbahn neu errichtet werden muss, aktiviert die ASFINAG erneut die Umleitungsvariante über den Arlbergpass mit der bewährten Lösung für den Ziel- und Quellverkehr. Die ASFINAG investiert 63 Millionen Euro in die Erneuerung der Fahrbahn, der Tunnelbeschichtung sowie der gesamten Entwässerung.

Umleitungen erfolgen über Arlbergpass oder großräumig

Die Sanierung der wichtigsten Straßenverbindung zwischen Tirol und Vorarlberg ist zwar eine immense Herausforderung. Die Erfahrungen aus den Tunnelsperren 2015 und 2017 haben aber gezeigt, dass die damals gewählte Variante mit einer Umleitung des Gesamtverkehrs über den Arlbergpass bzw. großräumig über andere Strecken gut funktionierte. Das bestätigte auch die Auswertung der damaligen Abwicklung des Verkehrs auf den Alternativstrecken. Die Sperren 2022 und 2023 wurden auch so geplant, dass es zu keinen zeitgleichen Sperren der Bahnstrecke kommt, damit Reisende auch auf den öffentlichen Verkehr als Alternative umsteigen können. Darüber hinaus wird die ASFINAG wiederum eine umfassende Informationskampagne starten, um auf die Behinderungen, längere Fahrzeiten und die Ausnahmeregelungen für die Fahrt über den Pass hinzuweisen.

Arlbergtunnel-Sperren in den Jahren 2022 und 2023 vorgesehen

Mit 2. Mai 2022 wird die Verkehrslösung für die Dauer der Vollsperre des Arlbergtunnels erneut auf die Härteprobe gestellt. Für sechs Monate im Jahr 2022 und fünf Monate im Jahr 2023 steht der 14 Kilometer lange Tunnel nicht zur Verfügung – es wird die komplette Fahrbahn sowie die Hauptentwässerung erneuert. Während dieser Arbeiten müssen auch diverse Sicherheitselektronik-Einrichtungen und die Entlüftung ausgeschaltet werden. Ohne aktive Sicherheitssysteme darf aus Gründen der Sicherheit kein Verkehr durch den Tunnel. Ebenfalls kann aus Arbeitssicherheitsgründen während der Tätigkeiten kein Verkehr die Baustelle passieren. Die Sperre ist daher alternativlos.

Für die Verkehrslösung kamen wieder alle an einen Tisch: von den Behörden, den Landesstraßenverwaltungen über die Einsatzorganisationen bis zu den Wirtschaftskammern, Anrainergemeinden sowie Tourismusverbände. In den Gesprächen zeigte sich eindeutig, wieder auf die bewährte Verkehrslösung der ersten Bauphase zu setzen.

Lkw-Fahrten über den Pass nur mit Ausnahmeregelungen

Der Arlbergpass ist ab Mai 2022 die regionale Ausweichroute. Am Wochenende kann es dann auf der Passstrecke aufgrund von Verkehrsüberlastungen zu Verzögerungen kommen. Die ASFINAG rät deswegen bereits jetzt: ausreichend Zeit für die Fahrt im nächsten Jahr einplanen und – sofern möglich – eine der großräumigen Ausweichrouten nutzen. Diese führen etwa über Rosenheim-München (Deutschland), über Gotthard und San Bernardino (Schweiz) oder über den Fernpass, sofern die dort geltenden Verkehrsregelungen erfüllt werden.

Ausweichrouten für die Zeit der Vollsperre:

  • Arlbergpass Straße (B 197/L 197)
  • Fernpass (B 179)
  • Strecke Rosenheim-München (Deutschland)
  • Gotthard (Schweiz)
  • San Bernardino (Schweiz)
Der Arlbergpass wird eine der Ausweichrouten werden. (Symbolfoto) // Foto: pixabay.com, pixel2013 (3713825)

Verkehrslösung mit Kernzonen für den Lkw-Verkehr

Besonderes Augenmerk legte die ASFINAG auf eine nachvollziehbare und tragfähige Lösung für die Wirtschaft, die mit den Behörden und den Wirtschaftskammern abgestimmt ist. Ein klar definierter Bereich von Ziel- und Quellverkehr ermöglicht es Lkw, auch mit Anhänger den Arlbergpass zu nützen. Für die Wochenenden besteht ein zusätzliches Fahrverbot für Pkw mit schweren Anhängern von über 750 Kilogramm, damit der Verkehr ohne große Probleme über den Pass geführt werden kann. Hinsichtlich des Fahrverbotes ist die derzeitige Überlegung, eine Zufahrt zu den Campingplätzen zu den Tagesrandzeiten mit entsprechend weniger Verkehr zu ermöglichen.

Die ASFINAG stellt auch zusätzlich Finanzmittel bereit, damit die Passstrecke als regionale Umleitung rechtzeitig „fit gemacht“ wird.

Großräumig ausweichen oder Öffentlichen Verkehr nutzen

Wichtigster Tipp: Wer die Möglichkeit hat, sollte den Arlbergpass umfahren und eine der großräumigen Ausweichrouten oder die Angebote des Öffentlichen Verkehrs wie etwa der Bahn nutzen. Für alle anderen gilt: viel Geduld und hohe Konzentration bei der Fahrt über den Pass. An Spitzentagen kann es am Pass zu mehr als 20.000 Pkw in der Zeit der Umleitung kommen.

Für Einzelereignisse wie Unfälle, ärztliche Notfälle oder ähnliche Einsätzen werden wiederum entsprechende Pläne gemeinsam mit der Polizei- und den Blaulichtorganisationen erstellt. Auch bei Elementarereignissen wie Wintereinbruch gibt es entsprechende Einsatzpläne.

Eckdaten zweite Phase Sanierung Arlbergtunnel

  • Länge Arlbergtunnel: 13.972 Meter
  • Inbetriebnahme: 1. Dezember 1978
  • Kosten zweite Phase Sanierung: 63 Millionen Euro
  • Geplante Sperren: 2. Mai bis 4. November 2022; 26. April bis 10. Oktober 2023
  • täglicher Verkehr im Tunnel: 8.000 Fahrzeuge/24 Stunden
  • 23.500 m3 Betonfahrbahn
  • 105.000 m2 Asphalttragschicht
  • 110.000 m2 Tunnelbeschichtung
  • 12.000 m2 Abdichtung Galeriebauwerke

(Quelle)