Winterurlaub in Bayern: 2G-Plus-Regel gilt nicht mehr, nur noch 2G

Niedrigere Hürden für den Skiurlaub

Skifahren in Oberstdorf. // Foto: Freiheitsjunkie auf pixabay.com (5245092)
Skifahren in Oberstdorf. // Foto: Freiheitsjunkie auf pixabay.com (5245092)

Der Bayerische Ministerrat hat die Nutzung der Seilbahnen und anderen Liftanlagen in den bayerischen Skigebieten erleichtert. Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wird dahingehend geändert, dass auch in Bayerns Wintersportgebieten nun statt 2G-plus die 2G-Regel gilt. Zugang haben also Genesene und Geimpfte. Ein Schnelltest ist nicht mehr erforderlich.

Staatsminister Hubert Aiwanger: “Mit dieser geänderten Regel unterstützen wir die bayerischen Skigebiete, ohne die Infektionsrisiken zu erhöhen. Die heimischen Seilbahn-Betreiber wären durch die 2G-plus-Regelung im Wettbewerb klar benachteiligt worden. Touristen wären wegen des Testgebotes abgewandert nach Österreich, Italien oder in die Schweiz, wo überall keine zusätzliche Testpflicht gefordert wird. Mit dieser Änderung ermöglichen wir den Menschen wieder Wintersport in Bayern. Und die wichtige Tourismusbranche mit einer Wertschöpfung in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro hat nach der coronabedingten Stilllegung der Seilbahnen im vergangenen Winter wieder die Möglichkeit, eigenes Geschäft zu machen.”

Aiwanger unterstrich, dass die 2G-Regel ein guter Kompromiss sei. “Skifahren ist nun auch in Bayern praxistauglich möglich. Die Gondeln sind gut belüftet, man hält sich jeweils nur wenige Minuten darin auf und trägt FFP2-Maske. Ich appelliere an alle Skifahrer, sich an die nun geltenden Regeln und Hygieneschutzmaßnahmen zu halten, damit keine Ansteckungsrisiken entstehen und wieder nach strengeren Maßnahmen gerufen wird”, erklärte der Staatsminister.

(Quelle)

Einige Skigebiete in Bayern