Corona-Virus: Neue Lockerungen in Bayern

Was gibt es Neues?

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Heute wurden in der bayerischen Kabinettssitzung weitere Lockerungen beschlossen. Hier sind die Entwicklungen, die aus touristischer Sicht interessanten Neuerungen.

Die gute Nachricht: Aufgrund der durchgeführten Maßnahmen ist die Ausbreitung des Corona-Virus in den letzten Wochen sehr gut eingedämmt worden. Rückläufige Zahlen sprechen dafür. Nun hat der Ministerrat weitere Lockerungen beschlossen, um eine Rückkehr zur „Normalität“ weiter zu fördern.

Aus touristischer Sicht sind folgende Punkte wichtig:

  1. Katastrophenfall:
    Mit Ablauf des 16. Juni 2020 gilt der Katastrophenfall in Bayern als beendet.
  2. Allgemeine Kontaktbeschränkungen:
    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen. Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
  3. Gastronomie:
    Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.
  4. Kunst und Kultur:
    Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert.
  5. Veranstaltungen:
    Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
  6. Hallenbäder, Thermen und Hotelschwimmbäder:
    Ab 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbädern einschließlich der Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

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