Alle 279 Gemeinden in Tirol unter Quarantäne – Verlängerung bis 13. April

Zweieinhalb Wochen erhebliche Einschränkungen

Innsbruck und ganz Tirol ist nun in einer ganz besonderen Situation. // Foto: SimonRei auf pixabay.com

Weitere einschneidende Maßnahmen hat das Land Tirol bekannt gegeben. Tirol isoliert sich selbst, um den Anstieg der Corona-Neuinfektionen zu mildern – betroffen sind 279 Gemeinden.

Update 20.03.2020: Nachdem die Bundesregierung heute ihre verkehrsbeschränkenden Maßnahmen zur bestmöglichen Eindämmung des Coronavirus bis 13. April verlängert hat, orientiert sich auch das Land Tirol an diesem Zeitraum und verlängert die Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinden ebenso bis zum Ablauf des 13. April. Ursprünglich wäre die Verordnung mit Ablauf des 5. April wieder außer Kraft getreten.

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Wie Landeshauptmann Günther Platter am 18.03.2020 mitteilte, seien „auf allen Ebenen intensive Vorbereiten getroffen, um bestmöglich auf diese Krise vorbereitet zu sein“. Ganze Regionen wurden abgeschottet. Die letzte Maßnahme war die Ausgangssperre.

Die nächste Stufe ist nötig

Ganz vorne steht die Gesundheit der Tirolerinnen und Tiroler und die der Gäste. Tirol hat bisher 4515 Testungen vorgenommen, davon sind 474 positiv. Die erfreuliche Nachricht ist, dass die ersten vier Personen wieder vollständig genesen sind und der Großteil der Erkrankungen derzeit mild verläuft. Die Zahlen steigen aber weiter an. [Stand 18.03.2020].

LH Günther Platter betonte, wie wichtig es sei, zuhaues zu bleiben. Sein eindringlicher Appell: “ Wir können dieses Virus nur eindämmen, wenn wir uns alle extrem einschränken.“ Das bedeute, die eigenen vier Wände nur zu verlassen, wenn es beruflich notwendig sei, um Lebensmittel einzukaufen oder zum Arzt, zur Apotheke, zur Bank oder kurz frische Luft schnappen zu gehen.

Maßnahme, die alle noch härter treffen wird

Ab sofort isoliert sich Tirol selbst. Es wird eine Quarantäneverordnung für alle 279 Gemeinten erlassen. Das bedeutet:

  • Die Gemeinde darf nur verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung oder um die Daseinsvorsorge geht – und dann nur zum nächstgelegenen Ort, wo dies möglich ist.
  • Zur Arbeit darf weiterhin auch über Gemeindegrenzen hinweg gependelt werden.
  • Sofern es einen Arzt, eine Apotheke, einen Lebensmittelhandel und eine Bank im Ort gibt, darf die Gemeinde für diese Zwecke nicht verlassen werden. Was zum Beispiel nicht geht ist, in einen anderen Ort zu fahren, wenn im eigenen Dorf ein Lebensmittelgeschäft zur Verfügung steht.
  • Tirol grenzt sich zu seinen Nachbarn ab.
  • Es dürfen nur jene nach Tirol einreisen, die in Tirol zu Hause sind oder in der kritischen Infrastruktur oder Versorgung arbeiten.
  • Der Warenverkehr ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.

Die neue Verordnung gibt vom 19. März 2020 bis einschließlich 05. April 2020.

Quelle mit Videoansprache von LH Günther Platter: Land Tirol